Anwaltskosten

Unsere Honorare besprechen wir immer mit Ihnen bei einem ersten Kontakt.

Das Honorar wird in der Regel auf der Grundlage der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden berechnet, basierend auf einem Stundensatz, der unter anderem in Abhängigkeit von :

  • der Schwierigkeitsgrad
  • die Dringlichkeit
  • den Umfang der Streitigkeit

Zusätzlich zur Gebühr berechnen wir auch Bürokosten (einschließlich Verwaltung, Sekretariat, Telefonie, Kopien). Wir schätzen diese Kosten pauschal oder detailliert.

Gerichtskosten und Auslagen an Dritte (einschließlich Gerichtsregisterkosten, Kosten für Gerichtsvollzieher, Sachverständige, Dolmetscher) werden entweder direkt von Ihnen oder von uns im Voraus bezahlt und zum Selbstkostenpreis berechnet.

Für die Dauer eines Falles arbeiten wir mit Provisionsabrechnungen und detaillierten Zwischenabrechnungen. Wenn die Akte geschlossen ist, erstellen wir eine detaillierte Schlussabrechnung.